Allgemeine Geschäftsbedingungen der Marco Basso Innenausbau GmbH für die Bestellung und Inanspruchnahme von
Dienst- und Werkleistungen sowie für den Erwerb und die Bestellung von Türen, Möbeln und Möbelbauteilen –
außerhalb des Fernabsatzes – im Werk.
§ 1 Vertragsgegenstand; Geltungsbereich
- Marco Basso Innenausbau GmbH (Anbieter) bietet Unternehmern und Verbrauchern (Kunden) über das Türen- und Möbelwerk die Planung, Kalkulation und den Erwerb von neuen Waren (Waren), insbesondere Türen, Zargen, Möbelbauteile und Innenausbauteile sowie deren Montage und Einbau (Dienst- und Werkleistungen) an.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Kunden, die Waren beim Anbieter erwerben oder bestellen und/oder Leistungen des Anbieters in Anspruch nehmen.
- Gegenbestätigungen von Kunden unter Hinweis auf ihre eigenen Geschäfts- und/oder Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Individuelle Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.
§ 2 Angebot; Preise
- In der Regel ergeben sich die Preise für Waren und Leistungen aus dem jeweils konkret vereinbarten Auftrag.
- Sofern nicht explizit vereinbart, ergeben sich die Preise für Waren aus der aktuellen Preisliste des Anbieters und die Preise für Leistungen aus den jeweils gültigen Montageverrechnungssätzen (MVS).
- Die vereinbarten bzw. angegebenen Preise gelten jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und im Falle der Lieferung zuzüglich der angegebenen Verpackungs- und Versand- bzw. Transportkosten.
§ 3 Zahlung; Verzug
- Alle Rechnungen des Anbieters sind grundsätzlich sofort fällig und innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung mit 2 % Skonto und innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
- Sind Gegenstand des Vertrages auch Montageleistungen, so ist der Anbieter berechtigt, Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der jeweils nachgewiesenen Leistung zu verlangen.
- Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Anbieter über den Betrag verfügen kann.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware im Eigentum des Anbieters. Verarbeitung oder Umbildung der Ware erfolgt stets für den Anbieter, jedoch ohne Verpflichtung des Anbieters.
§ 5 Lieferung & Abholung
- Die Lieferung oder die Abholung der Ware erfolgt nach den im jeweiligen Auftrag dargestellten Konditionen.
- Sofern Abholung vereinbart ist, ist die Ware vom Kunden am Sitz des Anbieters auf eigene Kosten abzuholen.
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an den Kunden oder eine empfangsberechtigte Person über.
§ 6 Lieferfrist; Lieferverzug
- Die zu vereinbarende Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der vollständigen Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie nicht vor Eingang einer eventuell vereinbarten Anzahlung.
- Soweit der Anbieter an der Erfüllung seiner Verpflichtungen durch höhere Gewalt oder durch Ereignisse gehindert wurde, die er trotz der nach den Verhältnissen des Einzelfalles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang.
§ 7 Montage; Einbau
- Die Montage und der Einbau der Waren darf nur durch Monteure des Anbieters oder vom Anbieter autorisierte Personen durchgeführt werden.
- Der Termin für die Montage/Einbau muss mindestens 14 Tage vorher schriftlich angezeigt werden.
§ 8 Gewährleistung
- Soweit der Kunde Waren und/oder Leistungen vom Anbieter in seiner Eigenschaft als Verbraucher erwirbt bzw. in Anspruch nimmt, gelten bezüglich der Gewährleistung die diesbezüglichen gesetzlichen Vorschriften.
- Bei Warenlieferungen gegenüber Unternehmern verjähren Gewährleistungsansprüche innerhalb eines Jahres ab Auslieferung der Waren.
- Bei Werkleistungen verjähren Gewährleistungsansprüche innerhalb eines Jahres ab Abnahme.
§ 9 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet der Anbieter nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen ist der jeweilige Abgangsort der Ware, für die Zahlung des Kunden der Sitz des Anbieters in Weiterstadt.
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Der ausschließliche Gerichtsstand ist Darmstadt, soweit der Kunde Kaufmann ist.
- Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit dieses Vertrages im Übrigen.
Stand: Mai 2026. Vollständige AGB werden auf Anfrage zugesandt.